Gründung

In der Schweiz kennt man verschiedene Rechtsformen. An dieser Stelle wollen wir die am häufigst gewählten Rechtsformen (AG, GmbH und Einzelfirma) näher betrachten.

Das Schweizer Gesetz unterscheidet zwischen Kapital- und Personengesellschaften. Bei Kapitalgesellschaften steht das Kapital im Vordergrund, im Konkursfall haftet das Gesellschaftskapital. Bei Kapitalgesellschaften werden das Geschäftsvermögen und das Privatvermögen auseinander gehalten.

 

Bei Personengesellschaften steht die Person im Vordergrund. Die Personengesellschaft haftet primär mit dem Geschäftsvermögen und erst sekundär mit dem Privatvermögen des Unternehmers/Inhabers. Die Personengesellschaften sind mit dem Unternehmer/Inhaber eng verbunden (Firmenamen, Haftung, Steuern usw.).