Sozialversicherungen


Beitragserhöhung der Arbeitslosenversicherung ab 01.01.2011

Per 01.01.2011 werden die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0.2 Lohnprozente auf total 2.2 % erhöht. Ebenfalls auf diesen Zeitpunkt wird ein Solidaritätsbeitrag von 1 % für Jahreslöhne zwischen CHF 126'000 und CHF 315'000 eingeführt. Die Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.


Beitragserhöhung der Erwerbsausfall- und Mutterschaftsentschädigung ab 01.01.2011

Per 01.01.2011 werden die Beiträge für die Erwerbsausfall- und Mutterschaftsentschädigung um 0.2 Lohnprozente auf total 0.5 % erhöht. Die Beiträge teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte.


Lohnabzüge ab 01.01.2011

  • AHV/IV/EO/MSE: 5.15%
  • ALV bis 126'000: 1.1%
  • ALV ab 126'000: 0.5% (bis 315'000)



Familienzulagen ab 01.01.2011 (gültig seit 2009)

Kinderzulage bis zum vollendeten 16. Altersjahr: monatlich CHF 220
Ausbildungszulage ab dem vollendeten 16. Altersjahr: monatlich CHF 270

Kein Anspruch auf Ausbildungszulage besteht, wenn das Einkommen des Kindes höher ist als CHF 2'280 pro Monat bzw. CHF 27'360 pro Jahr.

Arbeitnehmende, welche einen AHV-pflichtigen Lohn von mindestens CHF 570 pro Monat bzw. CHF 6'840 pro Jahr erzielen, haben Anspruch auf Familienzulagen.

Selbstständigerwerbende haben neu keinen Anspruch auf Familienzulagen.


Grenzbeträge ab 01.01.2011

Minimale einfache AHV-Altersrente CHF 13'920 (12 x CHF 1'160)
Maximale einfache AHV-Altersrente CHF 27'840 (12 x CHF 2'320)
AHV Plaf.-Altersrente für Ehepaare CHF 41'470 (12 x CHF 3'480)
Maximal versicherter ALV- und UVG-Lohn CHF 126'000